10 Fragen - 10 Antworten zum Thema Vorsorge

  1. Warum macht ein Vorsorgevertrag eigentlich Sinn?
    Der Vorsorgevertrag regelt die Wünsche meiner Bestattung. Diese können sehr grob, aber auch sehr detailliert erfasst und aufgeschrieben werden. Ein Vorsorgevertrag ist für die nächsten Angehörigen eine große Hilfe bei der Trauerbewältigung. Der oder die Verstorbene hat seine Wünsche zu Lebzeiten festgelegt und nimmt damit den Angehörigen später schmerzliche Entscheidungen ab.

  2. Was ist der Unterschied zwischen einer Willenserklärung und einer Bestattungsvorsorge?
    Die Wünsche eine Bestattung können in einer Willenserklärung aufgeschrieben und an die Angehörigen übergeben werden. Der letzte Wunsch der Bestattungsart sollte berücksichtigt werden, wenn der Auftraggeber oder Bestattungskostenpflichtige bereit ist dies zu zahlen. Eine Bestattungsvorsorge ist ein geschlossener Vertrag zu deren Erfüllung Geld auf einem Treuhandkonto oder einer Versicherung hinterlegt ist und unwiderruflich an das Bestattungshaus abgetreten wurde. Nur ausschließlich gegen Vorlage der Sterbeurkunde und einer Rechnung kann dieses Geld angefordert werden.

  3. Ist mein Geld bei Ihnen sicher vor dem Zugriff durch Angehörige, eventueller Betreuer und auch vor dem Zugriff des Amtes für soziale Sicherung?
    Ja. Es handelt sich um einen geschlossenen Vertrag zu deren Erfüllung wir verpflichtet sind. Einer Auflösung würden wir nur gegen richterlichen Beschluss zustimmen. Die angelegte Summe muss jedoch verhältnismäßig sein und darf einen gewissen Betrag nicht überschreiten. Das persönliche Schonvermögen liegt z.Zt. bei € 5.000,--  Es ist bei uns noch nie zu einer Auflösung der Bestattungsvorsorge durch Dritte gekommen.

  4. Was passiert mit meinem Geld, wenn Sie Insolvenz gehen oder Sie Ihr Unternehmen auflösen?
    Ihr Geld ist auch bei einer Insolvenz oder einer Liquidation unseres Unternehmens geschützt, da es zweckgebunden an Ihre Wünsche gekoppelt ist. Jedes Vorsorgekonto bei der Sparkasse erhält eine eigene IBAN, das Geld wird NICHT an unser Unternehmen überwiesen. Der Vorsorgevertrag und die letzten Wünsche sind fester Bestandteil einer Sterbegeldversicherung oder eines Treuhandkontos.
    Auch die Conti Lebensversicherung überweist im Falle einer Liquation oder Insolvenz an die Erben, den oder die Bestattungskostenpflichtigen.


  5. Welche Möglichkeiten habe ich das Geld bei Ihnen sicher anzulegen?

    Sparkasse Holstein
    Wir arbeiten seit Jahren mit der Sparkasse Holstein im Bereich der Treuhandkonten für Einmalzahlungen zusammen.

    Württembergische Versicherung 
    Dencker und Koppermann GmbH 
    Gutenbergstr. 1, 23611 Bad Schwartau

    Wir arbeiten mit der "Württembergische Versicherung" zusammen, mit der Sie ebenfalls die Möglichkeit einer Einmalzahlung, aber auch die Möglichkeit einer monatlichen Zahlung haben. 



    Eigene Versicherung
    Es kann selbstverständlich auch ggf. eine eigene, bestehende Sterbegeldversicherung zur Bestattungskostenabsicherung übertragen werden.
     
  6. Was passiert, wenn sich mein Lebensmittelpunk oder Wohnort ändert, ich woanders hin umziehen möchte?
    Sie können den Vorsorgevertrag aus den o.g. Gründen selbstverständlich stornieren oder ändern. Eine dann eventuelle Auflösung eines Treuhandkontos können wir gemeinsam bei der Sparkasse vornehmen.

    Wenn ein Umzug mal anstehen könnte, ist die Absicherung mit der Conti Sterbegeldversichung die beste und vor allem einfachste Möglichkeit. Wir würden bei einem Umzug außerhalb unseres Einzugsgebietes als Bezugsberechtigter zurücktreten und stattdessen einen Kollegen dort eintragen lassen.
    Somit wird die Vorsorge nicht aufgelöst, sondern lediglich umgeschrieben. Wir verlangen dafür keine Gebühren, diese Leistung ist ggf. kostenlos.


  7. Was ist eine Totenfürsorgeberechtigung und welchen Sinn macht diese?
    Bei einem Vorsorgevertrag erhält das Bestattungshaus Lociks, und auf Ihren Wunsch eine weitere Person, die Totenfürsorgeberechtigung. Diese erlaubt dem, oder den Berechtigten, Ihre Wünsche gegenüber den Erben oder Rechtsnachfolgern durchzusetzen, auch wenn diese etwas anderes Wünschen. Es lässt der Familie ggf. auch die Möglichkeit noch etwas zu ändern oder anders zu gestalten, sofern es Ihren Wünschen nicht entgegensteht.

  8. Was passiert, wenn Geld übrigbleibt? Wer bekommt das?
    Unsere Rechnungen sind sehr detailliert und der eventuell entstehende überschüssige Betrag wird in voller Höhe auf das Konto des Erblassers zurück überwiesen. Wenn es vom Vorsorgenden gewünscht ist, kann dieser Betrag selbstverständlich auch an andere Personen ausgezahlt oder gespendet werden.

  9. Wenn sich meine Wünsche ändern oder ich eine ganz andere Bestattungsart wünsche, lässt sich das jederzeit ändern?
    Eine Änderung oder Anpassung des Vorsorgevertrages ist jederzeit möglich. Wenn sich Ihre Wünsche ändern oder Sie etwas ergänzen möchten, können Sie uns dieses schriftlich mitteilen und wir werden die Änderungen im Vertrag hinterlegen. In dem Fall, dass die neuen Wünsche den ursprünglich festgelegten Betrag überschreiten, kann eine erneute Zahlung auf das vorhandene Treuhandkonto erfolgen.

  10. Kann ich vom Vorsorgevertrag zurücktreten und mein Geld zurückbekommen?
    Dies ist nur durch den Vorsorgenden persönlich und nicht durch gesetzliche Vertreter möglich. Zu einer Auflösung sind die Unterschriften beider Parteien (Vorsorgender und Bestatter) notwendig. Die Kosten für die Auflösung und eine Aufwandsentschädigung wird vom ursprünglichen Rechnungsbetrag abgezogen.